Kein Stress, keine Überraschungen – wir kümmern uns um alles. Auch um den Papierkram.
Sie schicken eine Anfrage, ich antworte innerhalb von 48 Stunden. Die Vor-Ort-Begehung liegt in der Regel innerhalb von zwei Wochen – Termine auch abends und samstags.
Nach der Begehung erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot mit klarer Auflistung – inklusive Anmeldung und §14a-Modul-Empfehlung.
Anschluss durch einen im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Fachbetrieb – sauber, sicher, normgerecht. Auch im laufenden Betrieb von Mehrparteien-Häusern möglich.
Anmeldung beim Netzbetreiber, Inbetriebsetzungsanzeige, Dokumentation. Sie laden – wir kümmern uns um alles drumherum.
Stellen Sie Ihre Anlage zusammen und bekommen Sie eine Preisspanne als Orientierung – verbindliches Angebot folgt nach Begehung.
Die meisten Wallbox-Installationen liegen zwischen 1.290 und 2.500 € – abhängig von Leistung, Verlegeweg und ob Mauerdurchbrüche nötig sind. Mit ein paar Klicks bekommen Sie Ihre individuelle Schätzung. Preisstand: 08/2026.
Die technische Umsetzung der §14a-Steuerbarkeit ist im Preis enthalten – die Anmeldung beim Netzbetreiber erledige ich für Sie.
Die Schätzung dient nur zur Orientierung. Alle Preise sind Endpreise; als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus. Preisstand 08/2026. Tatsächliche Preise hängen von der Vor-Ort-Situation ab (Hausanschluss, Leitungsweg, Wandbeschaffenheit etc.) und werden nach Begehung verbindlich kalkuliert.
Nach der Vor-Ort-Begehung erhalten Sie einen Preis, der bis zur Abnahme gilt – unabhängig davon, wie lange die Arbeit tatsächlich dauert. Material, Arbeitszeit, Anmeldung, Messung und Dokumentation sind darin enthalten und einzeln aufgelistet.
Ein Nachtrag entsteht nur in drei Fällen, und immer erst nach Rücksprache mit Ihnen:
1. Verdeckte Bausubstanz: Was hinter Putz, Estrich oder Verkleidung liegt, ist bei der Begehung nicht sichtbar – etwa eine Leitung ohne Schutzleiter oder eine Wand, die anders aufgebaut ist als angenommen.
2. Änderungswunsch: Sie entscheiden sich während der Ausführung für zusätzliche Stromkreise, ein anderes Gerät oder einen anderen Montageort.
3. Auflage des Netzbetreibers: Der Netzbetreiber verlangt im Anmeldeverfahren eine Maßnahme, die vorher nicht absehbar war.
Alles andere – Fehleinschätzung des Aufwands, Materialpreisänderung, längere Montagezeit – geht zu unseren Lasten. Dafür ist die Begehung da.
Bei der Standardinstallation enthalten: Vor-Ort-Beratung, die Wallbox selbst (11 kW Markenhersteller), Zuleitung bis 5 m, selektive Absicherung, Fehlerstromschutz nach VDE 0100-722 – entweder RCD Typ B oder RCD Typ A in Kombination mit der in der Wallbox integrierten DC-Fehlerstromüberwachung (RDC-DD), Inbetriebnahme, Anmeldung beim Netzbetreiber, Inbetriebsetzungsanzeige.
Nicht enthalten: Mauerdurchbrüche, längere Zuleitungen, Erdarbeiten, Anpassungen am Hausanschluss, abweichende Wallbox-Modelle, Erweiterung der Unterverteilung bei zu kleinem Zählerschrank. Was davon in Ihrem Fall anfällt, wird bei der Begehung erkannt und im Festpreis einzeln ausgewiesen – es kommt nicht als Nachtrag hinterher.
Der Zählerschrank ist mit Abstand der größte Preistreiber bei einer Wallbox-Installation. Drei Punkte werden geprüft:
1. Überspannungsschutz (ÜSS) nach TAB: Die Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber verlangen seit DIN VDE 0100-443/-534 einen Überspannungsschutz für neue Anlagen. Bei älteren Schränken fehlt der oft – er muss dann nachgerüstet werden (200–400 €, Stand 08/2026).
2. Platzreserve im Schrank: Für ÜSS, neue FI/LS-Kombination und ggf. eine §14a-Steuerbox brauchen wir freie Reihen. Wenn der Schrank schon voll ist, wird eine Unterverteilung erweitert oder ergänzt – das schlägt mit weiteren 600–1.200 € zu Buche (Stand 08/2026).
3. Zustand allgemein: Sehr alte Schränke (vor 2000) entsprechen oft nicht mehr aktueller Norm. In dem Fall ist ein Komplett-Tausch sinnvoll, der zwar teurer ist, aber 20-30 Jahre Ruhe schafft.
Bei Neubauten oder kürzlich modernisierten Schränken ist all das schon TAB-konform vorbereitet – die Wallbox-Installation wird dann deutlich günstiger. Im Konfigurator oben sehen Sie den Preisunterschied direkt.
Ja, komplett. Jede Wallbox ist beim Netzbetreiber anzumelden; ab 4,2 kW steuerbarer Leistung kommt die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG dazu. Ich erledige beides samt Inbetriebsetzungsanzeige und berate Sie bei der Wahl des Netzentgelt-Moduls (1 pauschal, 2 prozentual mit Reservezählerplatz, 3 zeitvariabel).
Das Stromnetz ist kein „unbegrenzter Topf", sondern ein gemeinsam genutztes System mit klaren Kapazitätsgrenzen. Damit der Netzbetreiber das Netz stabil halten kann, muss er wissen, welche stärkeren Verbraucher wo hängen – Wallboxen, Wärmepumpen, große PV-Anlagen.
Die praktische Grundlage ergibt sich aus den Vorgaben des Netzbetreibers, der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV § 19) und bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen aus §14a EnWG. Konkret heißt das:
Anzeigepflicht: Wallbox bis 12 kVA muss beim Netzbetreiber angezeigt werden – eine reine Information, keine Genehmigung.
Genehmigungspflicht: Anlagen über 12 kVA brauchen die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers – er prüft, ob das Netz die zusätzliche Last verträgt.
§14a-Steuerbarkeit: Seit 2024 müssen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW (also praktisch jede 11-kW-Wallbox) so installiert werden, dass der Netzbetreiber die Leistung bei Netzengpass vorübergehend begrenzen kann. Das ist Pflicht und nicht wählbar.
Wahlfrei ist dagegen das Netzentgelt-Modul: Als Gegenleistung für die Steuerbarkeit reduziert sich Ihr Netzentgelt. Sie entscheiden sich für Modul 1 oder Modul 2; Modul 3 kann zusätzlich zu Modul 1 hinzukommen, sobald der Netzbetreiber es anbietet.
Wer eine Wallbox ohne Anmeldung betreibt, riskiert im Schadensfall den Versicherungsschutz und kann vom Netzbetreiber zur Stilllegung aufgefordert werden. Wir erledigen die Anmeldung als Teil der Installation.
Modul 1 ist ein pauschaler Abschlag auf das Netzentgelt und braucht keinen separaten Zähler – das ist der einfache Standard. Die Höhe legt Ihr Netzbetreiber jedes Jahr neu fest; in Hamburg lag sie zuletzt in der Größenordnung von 110–190 € pro Jahr (Stand 08/2026, aktuelle Werte im Preisblatt des Netzbetreibers).
Modul 2 reduziert den Arbeitspreis des Netzentgelts um mindestens 60 % – nicht den Strompreis insgesamt. Das Netzentgelt ist nur ein Teil Ihres Arbeitspreises, die Ersparnis fällt entsprechend kleiner aus, als die 60 % zunächst vermuten lassen. Der Abschlag gilt außerdem nur für die steuerbare Anlage, gemessen über einen separaten Zähler. Dafür braucht es einen Reservezählerplatz im Zählerschrank – bei älteren Schränken oft nicht vorhanden, was zusätzliche Anpassungen verursacht.
Der Vorteil von Modul 2 rechnet sich typischerweise erst ab einem Jahresverbrauch von etwa 4.000-5.000 kWh am steuerbaren Anschluss. Klassisches Beispiel: Wärmepumpe + Wallbox kombiniert. Bei reiner Wallbox (Privat-PKW, ~2.000 kWh/Jahr) ist Modul 1 fast immer wirtschaftlicher.
Modul 3 ist ein zeitvariables Netzentgelt mit drei Tarifstufen (Hoch-, Standard-, Niedrigtarif) je nach Uhrzeit und Netzauslastung. Es kann zusätzlich zu Modul 1 gewählt werden und lohnt sich, wenn man sein Laden zeitlich flexibel verschieben kann (typischerweise nachts oder am Wochenende). Wird vom Netzbetreiber schrittweise eingeführt – Modul 3 ist also eine perspektivische Option, die wir bei der Auslegung schon mitdenken können.
Wir rechnen Ihnen das vor der Entscheidung konkret durch.
Grundsätzlich machbar – ab mehreren Wallboxen am gemeinsamen Hausanschluss kommt dynamisches Lastmanagement ins Spiel, dazu die Auswahl eines passenden Energie-Management-Systems und gegebenenfalls eichrechtskonforme Abrechnungslogik.
Schwerpunkt sind langlebige Markenmodelle mit offenen Schnittstellen (OCPP und Modbus TCP), die sich später in Energie-Management-Systeme einbinden lassen. Konkret oft: KEBA, ABL, Mennekes, in EMS-Setups auch Heidelberg.
Wenn Sie schon ein Wunschmodell haben, schauen wir gemeinsam, ob es zu Ihrer Anlage passt – und ob es in fünf Jahren noch supported wird.
Kommt darauf an, was Sie sonst noch im Haus haben. Bei einer einzelnen Wallbox ohne PV-Anlage ist ein EMS Komfort, aber kein Muss. Sobald aber PV, Speicher oder Wärmepumpe dazukommen, holt ein EMS deutlich mehr aus der Anlage heraus.
PV-Überschuss-Laden: Die Wallbox lädt bevorzugt dann, wenn die PV mehr produziert, als das Haus gerade verbraucht. Jede so geladene Kilowattstunde ersetzt Netzstrom. Der Vorteil ist die Differenz zwischen dem Netzstrompreis und der Einspeisevergütung, auf die Sie für diese Kilowattstunde verzichten – bei rund 32 ct/kWh Netzstrom und rund 8 ct/kWh Einspeisevergütung also etwa 24 ct pro Kilowattstunde. Bei 10.000 km Fahrleistung und typischen 2.000 kWh Ladestrom im Jahr sind das bis zu 480 €, sofern der überwiegende Teil aus Überschuss kommt. Wie viel davon in Ihrem Fall realistisch ist, hängt vor allem davon ab, wann das Auto zu Hause steht. Preisstand: 08/2026.
Lastmanagement im Haus: Wenn gerade Backofen, Spülmaschine und Wärmepumpe gleichzeitig laufen, drosselt das EMS automatisch die Wallbox – sicherer und ohne dass die Hauptsicherung fliegt.
Bei der Begehung schauen wir gemeinsam, was zu Ihrer Anlage passt.