Elektroprüfung für Ihr Objekt

Messprotokoll Wiederholungsprüfung Geräteprüfung Protokollierung & Dokumentation

Vier Anlässe – sauber protokolliert

Eine Prüfung beantwortet eine einzige Frage: Ist die Anlage im heutigen Zustand sicher zu benutzen? Alles andere – Alter, Optik, Hersteller – ist zweitrangig.

Erstprüfung nach Errichtung

Pflicht nach jeder Neuinstallation, Änderung oder Erweiterung

Jede neu errichtete oder geänderte Anlage muss vor der Übergabe geprüft werden – Besichtigen, Erproben, Messen. Das gilt für den kompletten Neubau genauso wie für einen einzelnen neuen Stromkreis. Ohne dieses Protokoll fehlt Ihnen im Schadensfall der Nachweis, dass die Anlage bei Übergabe in Ordnung war.

  • Durchgängigkeit der Schutzleiter
  • Isolationswiderstand je Stromkreis
  • Schleifenimpedanz und Abschaltbedingung
  • RCD-Auslösestrom und -Auslösezeit
  • Messprotokoll nach DIN VDE 0100-600

Wiederholungsprüfung ortsfester Anlagen

Für Vermieter, Verwalter und Gewerbebetriebe

Wer eine Anlage betreibt und andere darin arbeiten oder wohnen lässt, trägt Verantwortung für ihren Zustand. Die wiederkehrende Prüfung dokumentiert, dass Sie dieser Pflicht nachgekommen sind – gegenüber der Berufsgenossenschaft, dem Versicherer und im Streitfall gegenüber dem Gericht.

  • Verteilungen, Stromkreise, Schutzeinrichtungen
  • Sichtprüfung auf Schäden und unzulässige Änderungen
  • Messung nach DIN VDE 0105-100
  • Mängelliste mit Dringlichkeitsbewertung
  • Terminvorschlag für die nächste Prüfung

Prüfung ortsveränderlicher Geräte

DGUV Vorschrift 3, Messung nach VDE 0701-0702

Alles, was am Stecker hängt: Werkzeug, Verlängerungsleitungen, Kaffeemaschine, Monitore, Ladegeräte. Für Betriebe mit Beschäftigten ist die Prüfung dieser Geräte verpflichtend. Jedes geprüfte Gerät bekommt eine Prüfplakette mit nächstem Fälligkeitsdatum und taucht im Prüfbuch auf.

  • Schutzleiter- und Isolationswiderstand
  • Ersatzableitstrom oder Berührungsstrom
  • Funktionsprüfung und Sichtkontrolle
  • Prüfplakette je Gerät
  • Geräteliste als Datei, nicht nur auf Papier

Zustandsprüfung vor Kauf oder Sanierung

Bevor Sie unterschreiben oder planen

Sie kaufen ein Bestandsobjekt oder planen eine Modernisierung und wollen wissen, was elektrisch auf Sie zukommt. Ich sehe mir Zählerschrank, Verteilungen und Leitungsnetz an und sage Ihnen, was sofort gemacht werden muss, was in fünf Jahren ansteht und was Sie in Ruhe lassen können.

  • Zustand von Zählerschrank und Unterverteilung
  • Vorhandene Schutzmaßnahmen, fehlende RCD
  • Reserve für Wallbox, Wärmepumpe und PV
  • Grobe Kostenschätzung nach Dringlichkeit
  • Bericht als PDF, verwendbar in Kaufverhandlungen

Vier Schritte, ein Termin.

Eine Wohnungsprüfung dauert meist einen halben Tag. Bei Gewerbeobjekten hängt es an der Anzahl der Verteilungen und Geräte – das klären wir vorher, damit Sie den Betriebsablauf planen können.

1

Umfang klären

Wie viele Verteilungen, wie viele Stromkreise, wie viele Geräte, welche Nutzung? Daraus ergibt sich der Aufwand – und der Festpreis.

2

Prüfen vor Ort

Besichtigen, Erproben, Messen. Für einzelne Messungen müssen Stromkreise kurz freigeschaltet werden; wann das passt, stimmen wir vorher ab.

3

Befund besprechen

Noch am selben Tag: Was ist in Ordnung, was ist ein Mangel, was ist eine sofortige Gefahr. Im Klartext, nicht als Messwerteliste.

4

Protokoll übergeben

Prüfprotokoll als PDF, Mängelliste nach Dringlichkeit sortiert, Prüfplaketten angebracht, nächster Prüftermin vermerkt.

Elektroprüfung – kurz beantwortet.

Wie oft muss geprüft werden?

Die genaue Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers, nicht aus einer festen Tabelle. Als Orientierung gelten die Richtwerte der DGUV Vorschrift 3:

Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel: alle vier Jahre.

Anlagen in Betriebsstätten besonderer Art – feuchte oder nasse Bereiche, Werkstätten, Baustellen: jährlich.

Ortsveränderliche Geräte: Richtwert sechs Monate, auf Baustellen drei Monate. Bleibt die Fehlerquote unter zwei Prozent, lässt sich das Intervall verlängern – in reiner Büronutzung bis auf zwei Jahre.

RCD in nichtstationären Anlagen: monatliche Funktionsprüfung.

Im selbst bewohnten Privathaus gibt es keine gesetzliche Prüfpflicht. Sinnvoll ist eine Prüfung trotzdem: alle vier Jahre, nach jedem Umbau und vor dem Anschluss größerer Verbraucher wie Wallbox oder Wärmepumpe.

Was kostet eine Prüfung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, nicht nach Zeit. Maßgeblich sind drei Größen: Anzahl der Verteilungen, Anzahl der Stromkreise und Anzahl der zu prüfenden Geräte.

Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus mit einer Verteilung ist das ein halber Tag inklusive Protokoll. Bei Gewerbeobjekten kalkuliere ich Verteilungen und Stromkreise getrennt von der Geräteprüfung, weil sich beides unterschiedlich skaliert.

Alle Preise sind Endpreise; als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus.

Sie bekommen den Preis vorab als Festpreis – dafür reicht in der Regel ein Telefonat oder ein Foto des Zählerschranks, eine Begehung ist bei reinen Prüfaufträgen meist nicht nötig.

Was passiert, wenn ein Mangel gefunden wird?

Sie erfahren es sofort, nicht erst im Protokoll. Jeder Befund wird in eine von drei Stufen einsortiert:

Sofortige Gefahr: die betroffene Anlage oder das Gerät wird stillgesetzt. Das ist keine Verkaufstaktik, sondern die Konsequenz aus der Prüfung – Beispiele sind ein fehlender Schutzleiter an einer berührbaren Metallfläche oder eine defekte Schutzeinrichtung.

Mangel: muss behoben werden, aber die Anlage ist bis dahin benutzbar. Mit Frist im Protokoll.

Empfehlung: entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik, war zum Errichtungszeitpunkt aber zulässig und ist nicht gefährlich. Bestandsschutz – Sie entscheiden, ob und wann.

Die Behebung können, aber müssen Sie nicht bei mir beauftragen. Das Protokoll ist unabhängig davon gültig und Sie können es jedem anderen Betrieb vorlegen.

Muss der Strom während der Prüfung abgeschaltet werden?

Teilweise. Sichtprüfung und einige Messungen laufen im Betrieb, die Isolationsmessung nicht – dafür muss der jeweilige Stromkreis kurz spannungsfrei sein, meist für wenige Minuten.

Im Gewerbe planen wir das vorher: entweder verteilungsweise während des Betriebs oder komplett außerhalb der Arbeitszeit. Server, Kühlung und Anlagentechnik werden vorher abgestimmt, nicht überrascht.

Brauche ich die Prüfung für meine Versicherung?

Nach einem Schaden fragt der Versicherer regelmäßig nach dem Zustand der elektrischen Anlage. Ein aktuelles Prüfprotokoll ist dann der Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Fehlt es, liegt die Beweislast praktisch bei Ihnen.

Ob Ihr konkreter Vertrag eine Prüfung ausdrücklich verlangt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen – das ist eine Frage an Ihren Versicherer, nicht an mich.

Was heißt „Festpreis nach Begehung“ genau?

Nach der Vor-Ort-Begehung erhalten Sie einen Preis, der bis zur Abnahme gilt – unabhängig davon, wie lange die Arbeit tatsächlich dauert. Material, Arbeitszeit, Anmeldung, Messung und Dokumentation sind darin enthalten und einzeln aufgelistet.

Ein Nachtrag entsteht nur in drei Fällen, und immer erst nach Rücksprache mit Ihnen:

1. Verdeckte Bausubstanz: Was hinter Putz, Estrich oder Verkleidung liegt, ist bei der Begehung nicht sichtbar – etwa eine Leitung ohne Schutzleiter oder eine Wand, die anders aufgebaut ist als angenommen.

2. Änderungswunsch: Sie entscheiden sich während der Ausführung für zusätzliche Stromkreise, ein anderes Gerät oder einen anderen Montageort.

3. Auflage des Netzbetreibers: Der Netzbetreiber verlangt im Anmeldeverfahren eine Maßnahme, die vorher nicht absehbar war.

Alles andere – Fehleinschätzung des Aufwands, Materialpreisänderung, längere Montagezeit – geht zu unseren Lasten. Dafür ist die Begehung da.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 48 Stunden. Prüftermine lassen sich meist innerhalb von zwei bis drei Wochen einrichten, auch abends und samstags. Wiederkehrende Prüfungen plane ich auf Wunsch als festen Jahrestermin, dann melde ich mich von selbst.